Eine Rechtsfrage? Wir nennen euch den echten Gesetzesartikel — nicht irgendeine Vermutung.
OR, Arbeitsrecht, MWSt, Datenschutz, Miete — mit den passenden Bundesgerichtsentscheiden, in einfacher Sprache erklärt.
So sieht eine Antwort aus
Konkret. Belegt. Verständlich.
„Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit … ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so hat ihm der Arbeitgeber … den darauf entfallenden Lohn zu entrichten.“
— Art. 324a Abs. 1 OR
Im Klartext
Ja. Ist eine Mitarbeiterin unverschuldet krank, müssen Sie den Lohn weiter zahlen — im ersten Dienstjahr mindestens drei Wochen, danach für eine „angemessene längere Zeit“ (Berner/Basler/Zürcher Skala). Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis dauert länger als drei Monate.
BGE 4A_517/2010 — passender Präzedenzfall
Das Bundesgericht bestätigt die Anwendung der kantonalen Skalen zur Bemessung der Lohnfortzahlungsdauer.
Diese Recherche wurde durch KI erstellt und kann Fehler enthalten. Rechts-Information, keine Rechtsberatung — eine rechtliche Absicherung durch eine qualifizierte Anwältin / einen qualifizierten Anwalt wird dringend empfohlen.
Echte Gesetzesartikel
Immer mit konkreter Fundstelle — nicht mit vagen Vermutungen.
Bundesgerichtsentscheide
Passende Präzedenzfälle als Beleg zu jeder Antwort.
Schreiben-Entwurf
Kündigung, Mahnung, Antwort — direkt als Vorlage.
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